Seit 25 Jahren Ihr kompetenter Dienstleister für Messtechnik, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Genehmigungsverfahren.

 

2. BImSchV Anlagen sind Anlagen in denen unter Verwendung von Lösemitteln, die Halogenwasserstoffe oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen enthalten, arbeiten.

 

SCHUTZ UNSERER OZONSCHICHT

 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen Ihre Anlagen auf die Einhaltung der in § 3 Absatz 1 der 2. BImSchV festgelegten Anforderungen:

- Bestimmung der Massenkonzentration an halogenierten organischen Verbindungen (z.B. Tetrachlorethen) im Entnahmebereich

- Bestimmung der Massenkonzentration an halogenierten organischen Verbindungen in der Anlagenabluft

- Prüfung der Messgeräte zur Schleusenverriegelung

- Prüfung der Messgeräte zur Zwangsabschaltung

 

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie möchten ein Angebot? Gerne erstellen wir dies nach Ihren Anforderungen.

 

 

 

IHRE ANSPRECHPARTNER