Gemäß der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) stellt der Arbeitgeber sicher, „dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen. Ermittlungen sind auch durchzuführen, wenn sich die Bedingungen ändern, welche die Exposition der Beschäftigten beeinflussen können.“
SICHERE ARBEITSPLÄTZE FÜR IHRE MITARBEITER
Wir helfen Ihnen dabei mit unseren Dienstleistungen: - Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz nach den - Beratung über mögliche, notwendige, technische, organisatorische und persönliche - Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 der GefStoffV) - Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 14 GefStoffV
Unsere Stärken, Ihr Vorteil: - Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrstoffmessungen - akkreditierte Messstelle gemäß § 7 (10) GefStoffV - Flexibel. Schnell. Kundennah.
Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie möchten ein Angebot? Gerne erstellen wir dies nach Ihren Anforderungen. Unsere aktuelle Akkreditierungsurkunde finden Sie hier. |
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