Seit 25 Jahren Ihr kompetenter Dienstleister für Messtechnik, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Genehmigungsverfahren.

 

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen nach 4. BImSchV sind gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz dazu verpflichtet Ihre ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Diese Emissionserklärung ist alle 4 Jahre in elektronischer Form der zuständigen Behörde vorzulegen. Der nächste Erklärungszeiraum ist das Jahr 2020. Die Emissionserklärung ist spätestens bis zum 31. Mai 2021 bei der zuständigen Behörde abzugeben.

 

25 JAHRE ERFAHRUNG

 

Durch unsere über 25 jährige Erfahrung und unzähligen bereits erstellten Emissionserklärungen, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Verschwenden Sie Ihre kostbare Zeit nicht damit, sich lange in das Thema einzufinden und lassen Sie uns als kompetenten und erfahrenen Dienstleister diese Aufgabe für Sie erledigen.

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