IMMISSIONSSCHUTZBEAUFTRAGTER
Grundsätzlich haben Betreiber von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Die Anlagenarten, die dies betreffen sind im Anhang I der 5. BimSchV aufgeführt. Wir stellen für Sie den Immissionsschutzbeauftragten, der Sie in allen Angelegenheiten, die den Immissionsschutz betreffen, jederzeit kompetent und zuverlässig berät.
GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
Wenn Sie als Unternehmen Gefahrgüter zur Beförderung verpacken. versenden, selbst befördern oder andere Unternehmen mit der Beförderung beauftragen, sind Sie in der Pflicht einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
BEFÄHIGTE PERSON FÜR PRÜFUNGEN ZUM EXPLOSIONSSCHUTZ
Wir stellen die befähigte Person und führen die Prüfungen zum Explosionsschutz nach der Betriebssicherheitsverordnung (§§ 14 und 15) durch.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses und individuelles Angebot. |
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