Seit 25 Jahren Ihr kompetenter Dienstleister für Messtechnik, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Genehmigungsverfahren.

 

Als zugelassene Messstelle nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) helfen wir Ihnen bei der Ermittlung der von Ihren Anlagen ausgehenden Emissionen.

     

TÄTIG IN ALLEN BRANCHEN

 

Gemäß des BImSchG sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen dazu verpflichtet, Art und Ausmaß der von ihren Anlagen ausgehenden Emissionen durch eine von der zuständigen Behörde eines Landes bekannt gegebenen Stelle ermitteln zu lassen.

Von der Messplanung über die Messung bis zur Berichterstellung bewerkstelligen wir diese Aufgabe gerne für Sie.

Wir führen aus:

- Erstmalige oder wiederkehrende Emissionsmessungen nach § 28 BImSchG

- Emissionsmessungen auf Anordnung der zuständigen Behörde (§ 26 BImSchG)

- Emissionsmessungen zur Anlagenplanung (z.B. Auslegung von Abluftreinigungsanlagen)

- Abnahmemessungen zur Überprüfung der vom Hersteller garantierten Abgaswerte

- Messtechnische Begleitung von Versuchen

 

Unsere Leistungen erbringen wir in den unterschiedlichsten Branchen. Unter anderen sind wir in folgenden Industriezweigen tätig:

Automobilindustrie, Gießereien, Textilindustrie, Medizintechnik, Maschinenbau, Elektronik, Lebensmittelindustrie, Stadtwerke, Energieerzeugung, Möbelindustrie, Kunststofftechnik.

 

Unsere Stärken, Ihr Vorteil:

- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Messtechnik

- akkreditierte und bekannt gegebene Messstelle

- akkreditiertes Prüflaboratorium

- Flexibel. Schnell. Kundennah.

 

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Sie möchten ein Angebot? Gerne erstellen wir dies nach Ihren Anforderungen.

Unsere aktuelle Akkreditierungs-Urkunde finden Sie hier.

 

 

 

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